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Endodontologie und Bisphosphonate z. B. bei Osteoporose und Tumoren

Bevor ein Bisphosphonat verschrieben wird, sollte immer die Zahnärztin oder der Zahnarzt konsultiert werden.

Es muss sichergestellt werden, dass für eine Zeitspanne von zehn Jahren nach der Verabreichung kein Zahn entfernt werden muss. Es drohen sonst extrem hartnäckige und kaum behandelbare Infektionen des Kiefers und der Verlust großer Knochenpartien. Daher sollte auch bei scheinbar einfachen Wurzelbehandlungen kein Risiko eingegangen werden.

Wurzelbehandlungen mit weniger guter Prognose würde man bei gesunden Patientinnen oder Patienten eher meiden und ein Implantat empfehlen. Diese Option hat der Bisphosphonatpatient nicht. Auch in sehr schwierigen Ausgangsbedingungen sollte daher eine Wurzelbehandlung in Betracht gezogen werden. Die Entscheidung ist immer individuell im Einzelfall. Jede Chance zum Zahnerhalt sollte genutzt werden, um den bedrohten Knochen zu schützen. Wir beraten Sie gern.

(Mehr siehe unter Downloads/Linkliste – „Bisphosphonat- assoziierte Kiefernekrose“)